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   VGH Bayern, 29.05.2015 - 7 CE 15.10076, 7 CE 15.10078, 7 CE 15.10080, 7 CE 15.10081, 7 CE 15.10082   

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https://dejure.org/2015,13905
VGH Bayern, 29.05.2015 - 7 CE 15.10076, 7 CE 15.10078, 7 CE 15.10080, 7 CE 15.10081, 7 CE 15.10082 (https://dejure.org/2015,13905)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.05.2015 - 7 CE 15.10076, 7 CE 15.10078, 7 CE 15.10080, 7 CE 15.10081, 7 CE 15.10082 (https://dejure.org/2015,13905)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 7 CE 15.10076, 7 CE 15.10078, 7 CE 15.10080, 7 CE 15.10081, 7 CE 15.10082 (https://dejure.org/2015,13905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Kapazitätsberechnung in Bezug auf die Anzahl der Lehrauftragsstunden; Vergabe von Studienplätzen in einem Los- und Nachrückverfahren

  • rewis.io

    Ablehnung der Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund Auslastung der Kapazität

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZV § 44 Abs. 3; HZV § 47; HZV § 48
    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Kapazitätsberechnung in Bezug auf die Anzahl der Lehrauftragsstunden; Vergabe von Studienplätzen in einem Los- und Nachrückverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.04.2012 - 7 CE 11.10764

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012); Aufnahmekapazität in höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2015 - 7 CE 15.10076
    Wie der Senat bereits entschieden hat (B.v. 12.4.2012 - 7 CE 11.10764 - juris), ist die UR zwar gehalten, wesentliche Änderungen kapazitätsrelevanter Daten zu berücksichtigen, die vor Beginn des Berechnungszeitraums erkennbar sind (§ 42 Abs. 2 HZV), und bei wesentlichen Änderungen solcher Daten vor Beginn des Berechnungszeitraums ggf. eine Neuermittlung und Neufestsetzung durchzuführen (§ 42 Abs. 3 HZV).
  • VGH Bayern, 26.05.2015 - 7 CE 15.10165

    Universität Regensburg; Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Antrag auf

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2015 - 7 CE 15.10076
    Alle Plätze sind mittlerweile an die ausgelosten Bewerber vergeben worden und die Kapazität der UR ist im betreffenden Wintersemester 2014/2015 damit erschöpft (vgl. dazu auch die Beschlüsse des Senats vom 26.5.2014 - 7 CE 15.10165 und 7 CE 15.10072 u.a.).
  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 7 CE 15.10072

    Kein Anspruch auf erneute Durchführung eines gerichtlich angeordneten

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2015 - 7 CE 15.10076
    Alle Plätze sind mittlerweile an die ausgelosten Bewerber vergeben worden und die Kapazität der UR ist im betreffenden Wintersemester 2014/2015 damit erschöpft (vgl. dazu auch die Beschlüsse des Senats vom 26.5.2014 - 7 CE 15.10165 und 7 CE 15.10072 u.a.).
  • VG Regensburg, 22.06.2015 - RO 1 E HV 15.10029

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Medizin Vorklinik)

    Hieraus ergeben sich entsprechend der Zahl der Erstsemester im WS 2014/15 220, 72 Studenten (VG Regensburg, B.v. 17.12.2014, RO 1 E HV 14.10070 u.a.; BayVGH, B.v. 29.5.2015, 7 CE 15.10076).
  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10075

    Zulassung zum Studium der Psychologie, (Abschluss: Bachelor Vollzeit) an der ***

    So ist es nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Universität den Dienstleistungsbedarf aus dem Mittelwert der tatsächlichen Anfängerzahlen in den beiden vorausgegangenen Semestern errechnet, solange keine erkennbaren, einer absehbaren Entwicklung zuwiderlaufenden Ausreißer zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2015 - 7 CE 15.10076 - juris, BayVGH, B.v. 12.4.2012 - 7 CE 11.10764 - juris).
  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10149

    Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie

    So ist es nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Universität den Dienstleistungsbedarf aus dem Mittelwert der tatsächlichen Anfängerzahlen in den beiden vorausgegangenen Semestern errechnet, solange keine erkennbaren, einer absehbaren Entwicklung zuwiderlaufenden Ausreißer zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2015 - 7 CE 15.10076 - juris, BayVGH, B.v. 12.4.2012 - 7 CE 11.10764 - juris).
  • VG Ansbach, 14.03.2022 - AN 2 E 21.10141

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Studiengang, Lehrangebot, Bachelor, Zulassungszahl,

    So ist es nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Universität den Dienstleistungsbedarf aus dem Mittelwert der tatsächlichen Anfängerzahlen in den beiden vorausgegangenen Semestern errechnet, solange keine erkennbaren, einer absehbaren Entwicklung zuwiderlaufenden Ausreißer zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2015 - 7 CE 15.10076 - juris, B.v. 12.4.2012 - 7 CE 11.10764 - juris).
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